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Termin-vereinbarung


Termine

 

Als Physiotherapeutin bin ich weisungsgebunden, das heißt damit Sie bei mir einen Termin vereinbaren können benötigen Sie bitte vorab eine Physiotherapieverordnung von einem Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus.

Die Physiotherapieverordnung gehört bei den meisten Krankenkasse vorab, innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum, chefärztlich genehmigt. Sie können das gerne selbst erledigen oder auf Nachfrage mache ich das auch gerne für Sie. Bei der ÖGK ist es noch bis 2025 bewilligungsfrei.

 Anschließend kontaktieren Sie mich bitte telefonisch unter 0664/27 64 799 so früh wie möglich damit wir einen zeitnahen Termin vereinbaren können. Bei geplanten Operationen empfehle ich Ihnen bereits vor dem geplanten Eingriff den Therapiebeginn zu vereinbaren, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Auch Hausbesuche sind möglich, sofern Ihr Arzt dies aufgrund Ihres Gesundheitszustandes verordnet und chefärztlich bewilligt wird.

Termine, die Sie nicht wahrnehmen können sagen Sie mir bitte 48h vorher ab. Zu spät abgesagte oder nicht wahrgenommen Termine muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen und können bei dem Versicherungsträger nicht geltend gemacht werden.

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Therapie-ablauf

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Zum ersten Termin nehmen Sie bitte Ihrer Verordnung vom Arzt sowie diverse notwendige Befunde mit. Die Verordnung bleibt während der Therapieserie bei mir und am Ende händige ich Ihnen die unterschriebene Verordnung samt Rechnung aus.

Leintuch und Handtuch wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Bitte nehmen Sie jedoch eine bequeme Kleidung mit.

Im Rahmen der ersten Therapieeinheit mache ich eine umfangreiche Befundung und anschließend bestimmen wir gemeinsam ein Therapieziel und den nötigen Therapieplan dazu. Dabei stehen Ihre Bedürfnisse ganz in meinem Vordergrund.

Kosten

Ich bin eine Wahlphysiotherapeutin, das heißt ich rechne nicht direkt mit den Krankenkassen ab. Daher stelle ich zuerst die Rechnung und Sie müssen Ihre diese bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Sie bekommen rund 55 % rückerstattet. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie den Rest bei dieser einreichen.

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